Ein soziales Netzwerk bzw. Social Network im Internet ist eine lose Verbindung von Menschen in einer Netzgemeinschaft. Handelt es sich um Netzwerke, bei denen die Benutzer gemeinsam eigene Inhalte erstellen, bezeichnet man diese auch als soziale Medien. Das weltweit größte soziale Netzwerk mit geschätzten 800 Millionen Mitgliedern ist Facebook.
Dienste
Soziale Netzwerke stehen für eine Form von Netzgemeinschaften (Online-Communitys), die technisch durch Webanwendungen oder Portale abgebildet werden. Im Englischen existiert der präzisere Begriff des social network service (SNS), deutsche Begriffe wie „Gemeinschaftsportal“ oder „Online-Kontaktnetzwerk“ sind kaum gebräuchlich. Die bekanntesten Dienste in Deutschland sind Facebook, wer-kennt-wen, Jappy, Twitter, XING, Google+, Linkedin und schülerVZ/studiVZ.
Typische Funktionen
Die Webportale bieten ihren Nutzern üblicherweise folgende Funktionen an:
- Persönliches Profil mit diversen Einstellungen zur Sichtbarkeit für Mitglieder der Netzgemeinschaft oder generell der Öffentlichkeit des Netzes.
- Kontaktliste oder Adressbuch samt Funktionen, mit denen die Verbindungen zu den hier verzeichneten Mitgliedern der Netzgemeinschaft (etwa Freunde, Bekannte, Kollegen usw.) verwaltet werden können (etwa Datenimport aus dem E-Mail-Konto oder anderen Portalen).
- Empfang und Versand von Nachrichten an andere Mitglieder (einzeln, an alle, usw.).
- Empfang und Versand von Benachrichtigungen über diverse Ereignisse (Profiländerungen, eingestellte Bilder, Videos, Kritiken, Anklopfen usw.).
- Blogs oder Mikroblogging-Funktionen bzw. das Veröffentlichen von einzelnen Statusaktualisierungen.
- Social Gaming dient zur Kommunikation und Kooperation der Plattformnutzer. Vorrangiges Ziel dieser Spiele ist der Aufbau von sozialen Kontakten sowie die Eingliederung in die spielinternen Gemeinschaften.
- Suche.
Es sind Funktionen, die sich auch in CSCW-Anwendungen finden, allerdings hier für potentiell große Nutzergruppen (weltweit, landesweit, regional, stadtweit) ausgelegt.
Soziale Netzwerke als Anwendungsplattform
Einige soziale Netzwerke fungieren auch als Plattform für neue Programmfunktionen.
Softwareentwickler können die Portalseiten um eigene Programmanwendungen ergänzen, d. h. ihre Benutzerschnittstellen werden in das Portal eingebettet.
Die dazu nötigen Programmierschnittstellen und Entwicklungsumgebungen werden von den Entwicklern zur Verfügung gestellt.
Beispiele sind:
- Facebook Social Graph, eine Programmierschnittstelle für Facebook
- MySpace Developer Plattform (MDP), eine Entwicklungsumgebung für Myspace
- OpenSocial, ein API, welches mehrere soziale Netzwerke umspannt
- Google+ API, Programmierschnittstelle zu Googles Social Layer zum Abrufen öffentlicher Informationen sowie deren Integration in Anwendungen, Apps und Webseiten
Plattformübergreifend ist die Föderation durch B2B-APIs zu nennen.
Untersuchung sozialer Netzwerke
Unter anderem erforschen Betriebswirtschaftslehre, Ethnologie, Sozialpsychologie, Kommunikationswissenschaft, Computerphysik und Spieltheorie soziale Netzwerke. Dabei spielen Multiplexität und Netzwerkdichte eine Rolle. Die dort entwickelten Verfahren lassen sich auch zur webometrischen Untersuchung des Internets einsetzen.
Es zeigt sich, dass soziale Netzwerke von ihrer Struktur oft Kleine-Welt-Netzwerke bilden, in denen die maximale Distanz zwischen einzelnen Einheiten überraschend gering ist („six degrees of separation“).
Geschäftsmodell
Soziale Netzwerke finanzieren sich durch Mitgliedsbeiträge sowie über verschiedene Formen von Werbung und Sponsoring. Da die Zahlungsbereitschaft der Nutzer zumeist gering ist, setzen die meisten Betreiber auf Anzeigenerlöse.
Da die Dienstbetreiber Zugriff auf den sozialen Graphen der beherbergten Netzgemeinschaft haben, also wissen, welches Mitglied mit welchen anderen Mitgliedern in Verbindung steht, verfügen diese über eine kommerziell interessante Informationsbasis, etwa für zielgruppengerichtete Werbung.
Nutzung
Im Frühjahr 2008 nutzten in Europa die Briten mit 9,6 Millionen Benutzern soziale Netzwerke am stärksten. Bis 2012 werden es nach einer Schätzung des Informationsanbieters Datamonitor mit über 27 Millionen Benutzern fast die Hälfte der Briten sein.
Dass die Briten bislang vorn liegen, führt Datamonitor auch darauf zurück, dass die Angebote in der Regel mit englischen Versionen gestartet sind. Die Menschen begrüßen es laut Datamonitor offenbar besonders, von zu Hause aus Kontakte knüpfen und Beziehungen aufrechterhalten zu können.
Frankreich stellte mit 8,9 Millionen die zweitgrößte Nutzergruppe der sozialen Netzwerke, Deutschland folgte demnach mit 8,6 Millionen auf Platz drei. Die Studie prognostiziert in Deutschland bis zum Jahr 2012 21,7 Millionen Nutzer. Das an vierter Stelle stehende Spanien wies lediglich 2,9 Millionen Nutzer auf. 41,7 Millionen Europäer insgesamt seien 2008 bei Social-Networking-Websites registriert, vier Jahre später sollen es laut Datamonitor 107 Millionen sein.
Zu einem das Sprachproblem hervorhebenden Ergebnis kommt auch die zweite weltweite vom Community-Betreiber Habbo erstellte Studie zur Markentreue von Jugendlichen. Das Ergebnis: 40 Prozent der rund 60.000 befragten Jugendlichen aus 31 Ländern sehen soziale Netzwerke nicht als wichtigen Teil ihrer Onlineaktivitäten an. Dem Global Habbo Youth Survey zufolge ist eine der Hauptursachen hierfür, dass viele der Communitys in Englisch angeboten werden.
Auch LinkedIn und Facebook hatten Probleme, auf dem deutschen Markt Fuß zu fassen. Facebook konnte diese Probleme überwinden und ist 2009 zum größten sozialen Netzwerk Deutschlands angewachsen.
Unternehmen nutzen soziale Netzwerke zur Kommunikation der Mitarbeiter, aber auch zur Öffentlichkeitsarbeit. Eigene Dienstleister beraten und unterstützen sie dabei.
Kritik
Kritik an den Diensten richtet sich in erster Linie auf:
- Die Veröffentlichung privater Informationen im Internet, die zu persönlichen Nachteilen führen kann, sei es durch eigene Unvorsichtigkeit oder Sicherheitslücken beim Dienst oder Nutzer. Im Extremfall können die Daten für sogenanntes Cyber-Mobbing verwendet werden.
- Die Nutzung des sozialen Graphen und anderer persönlicher Daten seitens der Dienstbetreiber für kommerzielle Zwecke.
Diese Probleme bestanden bereits vor Einführung der sozialen Netzwerke, so haben etwa Microsoft und IBM bereits 2003 Newsgroups und Mailinglisten unter sozialen Gesichtspunkten ausgewertet. Auch konnte man sich schon immer durch unbedachte Veröffentlichung im Internet Nachteile einhandeln.
Allerdings wurden noch nie zuvor so detailliert, kategorisiert persönliche Informationen von Nutzern abgefragt und veröffentlicht, wie es bei den umfangreichen Benutzerprofilen der heutigen sozialen Netzwerke üblich ist. Die automatisierte Analyse dieser Daten wurde dadurch enorm vereinfacht und die oben genannten Probleme verschärft.
Beispiele:
- 1.074.574 StudiVZ-Profile (davon 1.035.890 öffentliche) wurden am 9. Dezember 2006 von Dritten systematisch ausgewertet.
- Journalisten und Mediendienste besorgen sich in sozialen Netzwerken Bilder und Informationen.
- In den USA werden regelmäßig die auf sozialen Netzwerken verfügbaren Informationen bei polizeilichen Ermittlungen herangezogen.
Betrachtet man die sozialen Netzwerke in ihrer Rolle als Anwendungsplattform, so stand hier bisher die Entwicklung von Funktionalität im Vordergrund. Inzwischen beginnt man, sich auch mit Sicherheitsaspekten der Anwendungen dort zu beschäftigen.
Datenschutzrechtliche Bewertung
Die Erhebung, Speicherung und Weitergabe von personenbezogenen Daten bedarf immer einer Rechtsgrundlage (so § 4 BDSG, beispielsweise § 28 BDSG) oder einer Einwilligung nach § 4a BDSG.
Eine Einwilligung nach § 4a BDSG kann nach den Datenschutzgesetzen nur dann wirksam erteilt werden, wenn sie auf der freien Entscheidung eines informierten Nutzers beruht. Das Problem bei sozialen Netzwerken besteht aber vorwiegend darin, dass die Nutzer formal eingewilligt haben und sich zumeist keine Gedanken über die Gefahren machen und den Netzwerken ein blindes Vertrauen entgegenbringen.
Für eine zulässige Datenverarbeitung nach § 28 BDSG gilt folgendes: Die datenschutzrechtliche Bewertung und Einordnung steht erst am Anfang. Da die sozialen Netzwerke und Internetgemeinschaften am ehesten mit Vereinen zu vergleichen sind und häufig von Mitgliedern gesprochen wird, stufen Bergmann/Möhrle/Herb das Rechtsverhältnis zwischen einem Betroffenen und der jeweils verantwortlichen Stelle als vertragsähnliches Vertrauensverhältnis im Sinne von § 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BDSG ein.
Entsprechend dem Phasenmodell der Datenverarbeitung müsste bereits bei der Erhebung und Speicherung untersucht werden, ob die Daten über den Betroffenen dem vertragsähnlichen Vertrauensverhältnis dienen. Hierbei ist ein strenger Maßstab an die Frage der Erforderlichkeit anzulegen.
Aufgrund der Zweckbindung ist eine Übermittlung regelmäßig problematisch, denn ein Netzwerk, welches z. B. für Freizeitzwecke genutzt wird, darf nicht für berufliche Zwecke (Suchanfragen von Arbeitgebern bei Bewerbungen) missbraucht werden. Generell wird man auch die Nutzung durch Suchmaschinen als nicht vom Vertragszweck umfasst ansehen müssen.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheidet im Februar 2012, dass die Betreiber von sozialen Netzwerken nicht dazu verpflichtet werden können, die Daten ihrer Nutzer durch Filter nach Urheberrechtsverletzungen zu durchsuchen
Quelle: Wikipedia: (http://de.wikipedia.org/wiki/Soziales_Netzwerk_(Internet)